Allgemeine Geschäftsbedingungen für Geschäftskunden
Stand: 11. September 2026 · Fassung 1.1
1. Anbieter und Geltungsbereich
Anbieter von PrimeCardHub ist Benjamin Koch, handelnd unter PrimeCardHub, Peterstraße 52, 90478 Nürnberg, Deutschland, E-Mail: info@primecardhub.de (nachfolgend „PrimeCardHub“).
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung der webbasierten PrimeCardHub-Software und der damit verbundenen Leistungen. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln und eine Rechnungsanschrift in Deutschland besitzen.
Kunde kann auch eine natürliche Person sein, insbesondere ein Einzelunternehmer, selbstständiger oder nebenberuflicher Händler. Maßgeblich ist, dass der Vertrag überwiegend einem gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Zweck dient. Personen, die zu privaten Zwecken als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB handeln, sind nicht zur Bestellung berechtigt. Verbraucherverträge werden nicht angeboten.
Vom Kunden eingerichtete Benutzer können natürliche Personen, insbesondere der Inhaber oder Beschäftigte des Kunden, sein. Soweit sie nicht selbst Vertragspartner sind, entsteht durch ihre Benutzerberechtigung kein eigener Vertrag mit PrimeCardHub.
Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn PrimeCardHub ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
2. Vertragsgegenstand
PrimeCardHub stellt dem Kunden für die Vertragsdauer einen mandantengetrennten Datenraum als Software-as-a-Service über das Internet bereit. Der geschuldete Funktionsumfang ergibt sich aus der bei der Buchung angezeigten Paketbeschreibung und dem gewählten Abrechnungszeitraum.
Zu den Funktionen können insbesondere Inventarverwaltung, Ankaufs- und Verkaufsvorgänge, Preisreferenzen, Preisverläufe, QR-gestützte Abläufe, Produktbilder, Benutzerrollen sowie Sicherungs- und Wiederherstellungsfunktionen gehören. Eine Überlassung der Software oder des Quellcodes an den Kunden ist nicht geschuldet.
Produkt-, Markt- und Preisangaben sind Referenzwerte und können zeitverzögert, unvollständig oder fehlerhaft sein. Sie stellen weder eine Bewertung noch eine Einkaufs-, Verkaufs-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Der Kunde bleibt für seine Preise, Geschäftsentscheidungen und steuerlichen Pflichten selbst verantwortlich. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg wird nicht geschuldet.
3. Registrierung und Vertragsschluss
Die Darstellung der Pakete ist kein verbindliches Angebot. Der Kunde wählt Paket und Abrechnungszeitraum, gibt die angeforderten Unternehmens-, Kontakt- und Rechnungsdaten ein und gibt im Buchungsprozess eine zahlungspflichtige Bestellung ab. Vor Abgabe der Bestellung werden ihm diese AGB in speicherbarer Form bereitgestellt. Der Kunde bestätigt ihre Geltung und erklärt ausdrücklich, die Bestellung ausschließlich für seine gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit und nicht als Verbraucher abzugeben.
PrimeCardHub nimmt die Bestellung durch eine Aktivierungsbestätigung oder die Bereitstellung des kostenpflichtigen Datenraums an, je nachdem, was zuerst erfolgt. Ein abgebrochener, abgelehnter oder fehlgeschlagener Zahlungsvorgang begründet keinen kostenpflichtigen Vertrag. Die vor der Bestellung verlinkten AGB können gespeichert oder ausgedruckt werden. Nach serverseitiger Bestätigung der Zahlung versendet PrimeCardHub die Aktivierungsnachricht; Zahlungs- und Rechnungsunterlagen werden über Stripe bereitgestellt.
Angaben des Kunden müssen vollständig und richtig sein. Eine natürliche Person handelt entweder für ihr eigenes Unternehmen oder als vertretungsbefugte Person für den angegebenen Kunden. PrimeCardHub darf vor der Vertragsannahme einen geeigneten Nachweis der Unternehmereigenschaft oder Vertretungsbefugnis verlangen und eine Bestellung ablehnen, wenn der Nachweis nicht erbracht wird.
4. Testzugänge
Ein mit einem gültigen Aktionscode aktivierter Testzugang ist für den angegebenen Zeitraum, regelmäßig sieben Tage, unentgeltlich. Er endet ohne gesonderte Kündigung und wird nicht automatisch kostenpflichtig. Umfang und Nutzungslimits können gegenüber einem kostenpflichtigen Tarif eingeschränkt sein.
Bucht der berechtigte Kunde während oder nach dem Test einen kostenpflichtigen Tarif, kann der bestehende Datenraum in das gewählte Paket überführt werden. Die Buchung erfordert einen gesonderten Checkout. Für die Herausgabe und Löschung der Testdaten gelten die Regelungen in Ziffer 15 entsprechend.
5. Pakete und Nutzungslimits
Die Standardpakete START, HÄNDLER und PRO unterscheiden sich durch die bei Buchung ausgewiesenen Nutzungsgrenzen, insbesondere für Inventar, Ankaufs- oder Erfassungsvorgänge, Anbieterabfragen, vollständige Preisaktualisierungen und Bestandspools. Maßgeblich ist die unmittelbar vor der Bestellung angezeigte Paketbeschreibung.
Nicht verbrauchte Tageskontingente werden nicht auf Folgetage übertragen. Zählung und Rücksetzung richten sich nach der in der Anwendung beschriebenen technischen Nutzung und der Zeitzone Europe/Berlin. Bei Erreichen eines Limits kann die betroffene Funktion bis zur nächsten Rücksetzung oder bis zu einem Paketwechsel eingeschränkt sein. Bereits gespeicherte Daten bleiben im Rahmen der Vertrags- und Löschfristen erhalten. Enterprise-Leistungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
6. Technische Voraussetzungen und externe Referenzdienste
Der Kunde benötigt einen aktuellen, marktüblichen Webbrowser, eine Internetverbindung und ein zur Nutzung geeignetes Endgerät. Für Druck-, Kamera-, QR- oder Installationsfunktionen können zusätzliche Geräteberechtigungen und eine geeignete Hard- oder Software erforderlich sein. Für die Internetverbindung und seine eigenen Systeme ist der Kunde verantwortlich.
Einzelne Produkt-, Bild-, Währungs- und Marktreferenzen stammen von externen Anbietern. PrimeCardHub kann deren Datenbestand, Aktualisierungszeitpunkt und Verfügbarkeit nicht beherrschen. Bei vorübergehender Nichtverfügbarkeit eines Referenzdienstes bleiben die übrigen Funktionen grundsätzlich nutzbar, soweit dies technisch möglich ist.
7. Pflichten des Kunden
Der Kunde ist insbesondere verpflichtet,
- Zugangsdaten geheim zu halten und Benutzerkonten nur berechtigten Personen zuzuweisen,
- Kontaktdaten und die E-Mail-Adresse des Datenraumverwalters aktuell zu halten,
- für die Rechtmäßigkeit der von ihm eingestellten Inhalte und Verarbeitungsvorgänge zu sorgen,
- keine Schadsoftware, rechtswidrigen Inhalte oder fremden Geschäftsgeheimnisse unberechtigt einzustellen,
- erkennbare Sicherheitsvorfälle, unbefugte Zugriffe und erhebliche Störungen unverzüglich mitzuteilen und
- die Anwendung nicht zu umgehen, zu überlasten, zu stören oder außerhalb ausdrücklich bereitgestellter Schnittstellen automatisiert auszulesen.
Der Kunde darf besondere Kategorien personenbezogener Daten im Sinne von Art. 9 DSGVO nur verarbeiten, wenn dies zuvor ausdrücklich vereinbart wurde und rechtlich zulässig ist. PrimeCardHub ist im Standardangebot nicht für solche Daten vorgesehen.
8. Preise, Abrechnung und Zahlung
Es gelten die im Buchungsprozess unmittelbar vor Abgabe der Bestellung angezeigten Preise. Soweit dort ausgewiesen, enthalten sie die gesetzliche Umsatzsteuer. Standardtarife werden im Voraus für den gewählten monatlichen oder jährlichen Abrechnungszeitraum berechnet. Enterprise-Leistungen werden nach dem individuellen Angebot abgerechnet.
Die Zahlungsabwicklung erfolgt über Stripe. Fälligkeit, angebotene Zahlungsmethoden und Rechnungsinformationen ergeben sich aus dem Checkout, dem Kundenportal und der jeweiligen Rechnung. Der Kunde hält seine Rechnungs- und Zahlungsdaten richtig und aktuell. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen.
9. Vertragslaufzeit und ordentliche Kündigung
Ein Monatsabonnement hat eine Mindestlaufzeit von einem Monat, ein Jahresabonnement eine Mindestlaufzeit von einem Jahr. Das Abonnement verlängert sich jeweils um denselben Zeitraum, wenn es nicht vor Ablauf des laufenden Abrechnungszeitraums gekündigt wird.
Die Kündigung kann über das Stripe-Kundenportal oder in Textform an info@primecardhub.de erklärt werden. Sie muss das betroffene Unternehmen und den Datenraum eindeutig erkennen lassen. Bis zum Beendigungszeitpunkt bleibt ein vollständig bezahlter Zugang nutzbar. Im Voraus gezahlte Entgelte werden bei einer ordentlichen Kündigung zum Laufzeitende nicht anteilig erstattet.
Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund nach § 314 BGB sowie die Rechte des Kunden nach Ziffer 15 bleiben unberührt.
10. Bereitstellung, Wartung und Support
PrimeCardHub stellt die Anwendung am Übergabepunkt des Rechenzentrums bereit. Eine bestimmte Mindestverfügbarkeit, Reaktionszeit oder Wiederherstellungszeit wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde. PrimeCardHub bemüht sich um einen stabilen Betrieb und behebt erhebliche, nachvollziehbare Störungen innerhalb angemessener Zeit.
Vorübergehende Einschränkungen können insbesondere durch Wartung, Sicherheitsmaßnahmen, höhere Gewalt, Störungen des Internets oder notwendiger Drittleistungen entstehen. Planbare wesentliche Wartungen werden nach Möglichkeit vorab angekündigt. Supportanfragen können an info@primecardhub.de gerichtet werden.
11. Änderungen von Leistungen und Preisen
PrimeCardHub darf Funktionen weiterentwickeln oder ändern, wenn dies zur Sicherheit, zur Fehlerbehebung, wegen geänderter Gesetze oder Dienste Dritter oder zur technischen Weiterentwicklung erforderlich ist und die vertragsgemäße Nutzbarkeit des gebuchten Pakets nicht unzumutbar beeinträchtigt wird.
Über eine wesentliche nachteilige Änderung oder eine Preiserhöhung für einen folgenden Abrechnungszeitraum informiert PrimeCardHub mindestens 30 Tage vor ihrem Wirksamwerden in Textform. Der Kunde kann den Vertrag in diesem Fall bis zum Wirksamwerden der Änderung kündigen. Änderungen, die ausschließlich vorteilhaft sind oder aufgrund zwingenden Rechts sofort umgesetzt werden müssen, können ohne diese Frist vorgenommen werden.
12. Kundendaten und Rechte an Inhalten
Der Kunde behält seine Rechte an den von ihm eingestellten Inhalten. Er räumt PrimeCardHub die für Bereitstellung, Darstellung, Sicherung, Support, Fehlerbehebung und vertragsgemäße Verarbeitung erforderlichen, räumlich auf den technischen Betrieb und zeitlich auf die Vertrags- und Löschfristen begrenzten Nutzungsrechte ein.
Der Kunde sichert zu, dass er über die hierfür erforderlichen Rechte verfügt. Eigene Bilder, Freitexte und sonstige Inhalte dürfen insbesondere keine Rechte Dritter verletzen. PrimeCardHub erwirbt an Kundendaten keine darüber hinausgehenden Rechte.
13. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch PrimeCardHub enthält die Datenschutzerklärung.
Soweit PrimeCardHub personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn dieser Verarbeitung eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Der Kunde bleibt insbesondere für Rechtsgrundlagen, Informationspflichten, Betroffenenrechte und Weisungen bezüglich seiner Daten verantwortlich.
14. Datensicherheit und Sicherungskopien
PrimeCardHub trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der verarbeiteten Daten. Dazu gehören insbesondere verschlüsselte Verbindungen, rollenbasierte Berechtigungen, getrennte Datenräume, Zugriffsbeschränkungen, Sicherheitsprotokollierung und verschlüsselte Sicherungen.
PrimeCardHub erstellt grundsätzlich mindestens alle 24 Stunden eine Datenraumsicherung und hält regulär bis zu fünf erfolgreiche Generationen vor. Sicherungen dienen der Wiederherstellung des Dienstes und sind kein revisionssicheres Archiv des Kunden. Bei einer Wiederherstellung kann der Datenstand auf den gewählten Sicherungszeitpunkt zurückgesetzt werden; danach vorgenommene Änderungen können verloren gehen. Der Kunde soll deshalb geschäftlich oder gesetzlich erforderliche Unterlagen zusätzlich in eigener Verantwortung aufbewahren.
15. Datenexport und Vertragsende
Der Kunde kann während der Vertragslaufzeit und bis zu 30 Kalendertage nach Vertragsende einen Export seiner Kundendaten in Textform an info@primecardhub.de verlangen. Der Antrag muss den Kunden und Datenraum eindeutig erkennen lassen und von einer hierzu berechtigten Person gestellt werden. PrimeCardHub darf vor der Herausgabe eine angemessene Identitäts- und Berechtigungsprüfung durchführen.
Der Export umfasst die vom Kunden eingegebenen und seinem Datenraum zugeordneten Bestands- und Transaktionsdaten, insbesondere Bestandspools, Inventarpositionen, Mengen, Zustände, Sprachen, Lagerorte, eigene Einkaufs- und Verkaufspreise, Ankäufe, Verkäufe, eigene Kommentare und eigene hochgeladene Dateien sowie die zum Verständnis dieser Daten erforderlichen Zuordnungen und Metadaten.
Nicht Bestandteil des regulären Exports sind insbesondere die Software, der Quellcode, Berechnungs- und Preislogiken, interne Datenmodelle und technische Dokumentation, Passwörter, Hashes, Schlüssel, Tokens, Sicherheits-, Audit-, Überwachungs-, Sicherungs- und Betriebsdaten sowie von PrimeCardHub oder Dritten bereitgestellte Produktkataloge, Referenzbilder, Marktdaten und andere geschützte Inhalte. Gesetzlich zwingend herauszugebende Daten bleiben hiervon unberührt.
Strukturierte Daten werden in einem bei PrimeCardHub verfügbaren gängigen, strukturierten und maschinenlesbaren Format, insbesondere CSV oder JSON, bereitgestellt. Eigene Dateien können zusammen mit den strukturierten Daten als ZIP-Archiv ausgegeben werden. Nicht geschuldet sind die Anpassung an das Datenmodell eines anderen Anbieters, die Entwicklung einer individuellen Schnittstelle oder die Übernahme der Daten in ein anderes System.
Nach Vertragsende wird der Datenraum gesperrt und nach Ablauf der in der Datenschutzerklärung beschriebenen Reaktivierungsfrist gelöscht, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht oder ein anderer zulässiger Grund für eine begrenzte weitere Speicherung besteht. Der Kunde ist dafür verantwortlich, einen benötigten Export rechtzeitig anzufordern und nach Bereitstellung herunterzuladen. Technische Sicherungsreste werden nach Maßgabe der Datenschutzerklärung entfernt.
Soweit die Vorschriften der Verordnung (EU) 2023/2854 über den Wechsel zwischen Datenverarbeitungsdiensten auf PrimeCardHub und den konkreten Vertrag zwingend anwendbar sind, kann der Kunde zusätzlich den dort vorgesehenen Wechsel zu einem anderen Datenverarbeitungsdienst, die Übertragung auf eine eigene IKT-Infrastruktur oder die Löschung seiner exportierbaren Daten verlangen. Die Ankündigungsfrist beträgt in diesem Fall höchstens 30 Kalendertage; daran schließt sich eine Übergangsfrist von höchstens 30 Kalendertagen an. Ist diese Übergangsfrist technisch nicht durchführbar, informiert PrimeCardHub den Kunden innerhalb von 14 Arbeitstagen unter Angabe der Gründe und eines alternativen Übergangszeitraums von höchstens sieben Monaten. Der Kunde kann die Übergangsfrist einmal um einen für seine Zwecke angemessenen Zeitraum verlängern.
Während eines gesetzlich geschuldeten Wechsels wirken die Parteien nach Treu und Glauben zusammen. PrimeCardHub wahrt ein angemessenes Sicherheitsniveau und erhebt für gesetzlich geschuldete Wechsel- und Exportleistungen keine Wechselentgelte. PrimeCardHub muss keine neuen Technologien oder Dienste entwickeln, Rechte oder Geschäftsgeheimnisse offenlegen oder Sicherheit und Integrität des Dienstes beeinträchtigen. Eine bestimmte Kompatibilität oder Funktionsgleichheit beim Zielanbieter wird nicht geschuldet. Das Vertragsende, die Erstattung im Voraus gezahlter Entgelte, die Datenabrufphase und die anschließende Löschung richten sich insoweit nach den zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
Das aktuelle Verzeichnis der Datenstrukturen, Exportformate, Übertragungsverfahren, technischen Beschränkungen und Speicherorte ist unter www.primecardhub.de/datenportabilitaet abrufbar.
16. Sperrung
PrimeCardHub darf den Zugang im erforderlichen Umfang vorübergehend sperren, wenn der Kunde trotz Mahnung mit einer fälligen Zahlung erheblich in Verzug ist oder wenn konkrete Anhaltspunkte für eine rechtswidrige Nutzung, einen unbefugten Zugriff oder eine erhebliche Gefährdung der Sicherheit oder des Dienstbetriebs bestehen. Bei dringenden Sicherheits- oder Rechtsrisiken ist eine sofortige Sperrung zulässig; im Übrigen erhält der Kunde zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfe.
PrimeCardHub informiert den Kunden über Grund und Umfang der Sperrung, soweit dem keine gesetzlichen oder sicherheitsbezogenen Gründe entgegenstehen, und hebt sie auf, sobald der Grund entfallen ist. Kündigungs-, Minderungs- und Schadensersatzrechte beider Parteien bleiben unberührt.
17. Mängelrechte
Der Kunde soll reproduzierbare Störungen möglichst aussagekräftig und unverzüglich melden. PrimeCardHub wird erhebliche, nachvollziehbare Mängel innerhalb angemessener Zeit bearbeiten. Der Kunde unterstützt die Fehleranalyse in zumutbarem Umfang. Gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt.
18. Haftung
PrimeCardHub haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Diese Regelungen gelten entsprechend für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
19. Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln nicht offenkundige geschäftliche und technische Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich, schützen sie angemessen vor unbefugtem Zugriff und verwenden sie nur zur Vertragsdurchführung. Dies gilt nicht für Informationen, die nachweislich bereits bekannt oder allgemein zugänglich waren, rechtmäßig von Dritten erlangt oder unabhängig entwickelt wurden. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.
20. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Nürnberg, soweit beide Parteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind oder eine andere gesetzliche Voraussetzung für eine Gerichtsstandsvereinbarung nach § 38 ZPO vorliegt.
Ist eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nicht Vertragsbestandteil, bleibt der Vertrag im Übrigen nach Maßgabe des § 306 BGB wirksam. An die Stelle der betroffenen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.